Vereinsgewässer


Erlaubnis wird mit Hinweis auf das Hessische Fischereigesetz, Hessische Fischereiordnung, Vereins-Gewässerordnung und unter Beachtung der Landschafts-und Naturschutzbestimmungen erlaubt, vom 13.03.2022 bis 31.01.2023 den Fischfang mit einer Handangei auszuüben. (Ausnahme: uuf zul mit zwei Handangein mit fesiliegenden Köder) Der Fang von 5 Raubfischen im Jahr (Hecht oder Zander) ist erlaubt; max. 1 Raubfisch pro Tag.

Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden! Während der Hechtschonzeit ist die Benutzung von Blinkern und/oder Spinnern über 5 (fünf) Gramm verboten. Gültig für die Gewässer:


Eder: Eigentumsstrecke bei Röddenau von der Gemarkungsgrenze Birkenbringhausen/ Röddenau inkl. des Mühlgrabens bei der Schiefermühle durchgehend bis zum Fischplatzstein, ca. 100 m oberhalb Wehr Frankenber Weiter ab Wehr Frankenberg bis zum Schild (auf dem rechten Ufer) „Ende der Fischereistrecke I*, ca. in Höhe Baggerteich „In den Sammtwiesen*. Im Bereich des Naturschutzgebietes „Tiergarten“ ist das Angeln in der Eder verboten, ausgenommen vom linken Ufer aus in der Zeit vom 16.07.2022 – 31.01.2023.

Altarm der Eder: auf der Großen Wehrweide in Frankenberg. Grundsätzlich nur auf den am Nordufer eingebauten Fischplatzsteinen. Befischung des Altarms ist in der Zeit vom 01. April bis 15. Juni verboten.

Lohmühlgraben: vom Bewässerungsgraben ab (unterhalb Haus Nr. 3 Hengstfurt).

Walkegraben: von seiner Abzweigung vom Lohmühlgraben bis Radwegbrücke.

Im Bereich des Naturschutzgebietes „Tiergarten“ ist das Angeln im Walkegraben verboten!

Gernshäuser Bach: von der Feldwegbrücke bis zur Mündung in den Walkegraben.

Nuhne: von der Gemarkungsgrenze Frankenberg/Somplar bis zur Einmündung in die Eder. (Ausgenommen hiervon das Fischereirecht Kaut).

Orke: auf 2,3 km Länge innerhalb der Domanialforsten von der Verlängerung der Grenze zwischen den Grundstücken Flur 5(Flurstücke 220/15+138/15) bis zur Gemarkungsgrenze Fürstenberg, Flugangeln empfohlen.

Baggerteiche:

  • „In den Sammtwiesen“
  • „An der Teufelswiese“ (Teich III ganzjährig frei, Teiche I+Il gemäß Aushang an der Hütte)
  • „Auf der Königshöhe“ (gefährliches Steilufer!!!)

In sämtlichen Teichanlagen ist das Anfüttern untersagt! Graskarpfen dürfen nicht entnommen werden